Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dopplinger Filmgeräte GmbH

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Dopplinger Filmgeräteverleih GmbH mit deren Kunden, sofern im Einzelfall nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist. Stehen unsere AGB mit Bedingungen unseres Kunden in Widerspruch, so gehen unsere AGB vor, auch worin wir denen unseres Vertragspartners nicht widersprochen haben.

 

Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Bestellungen, selbst wenn der Text unserem Vertragspartner nicht erneut mit dem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung zugesandt wird.

 

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

 

ANGEBOT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Grundlage unserer Angebote ist unsere gültige Preisliste. Die Preise gelten ab Lager, Kosten für Transporte und Verpackung  sind im Mietpreis nicht inbegriffen und werden zu Lasten des Mieters gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuer.

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen sind wir berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Rückgabe unserer Geräte zu verlangen. Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nicht zu.

Bei Zahlungsverzug werden von der Fa. Peter Dopplinger Filmgeräteverleih GmbH Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat verrechnet.

 

MIETZEIT, TRANSPORT

Die Mietzeit wird von dem Zeitpunkt berechnet, ab dem die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Bereitstellung oder Auslieferung aus unserem Lager bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

Die Transportzeit gilt als Mietzeit, Versandbereitschaft ab Lager gilt als Mietzeit.

 

Für Geräte, die vor 12 Uhr mittags abgeholt oder geliefert werden, ist der volle Tagessatz zu bezahlen; Das gleiche gilt, falls die Geräte nach 12 Uhr mittags zurückgegeben werden. Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn die Geräte an diesen Tagen nachweislich nicht benutzt werden. Bei Nichtbenutzung gemieteter Geräte, welche beim Mieter verbleiben, wird kein Abzug gewährt.

 

Werden die Vertragsgegenstände nicht von unserem Lager abgeholt, sondern an einen anderen Ort versandt, so trägt der Mieter die Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Die Geräte gelten mit Übergabe an den Transporteur als dem Mieter zur Verfügung gestellt. Die Gefahr geht mit dem Verlassen des Lagers auf den Mieter über. Dies gilt auch im Falle eines Transportes durch unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragten Dritten.

 

Bei Verbringung der Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür die Kosten und Risiko.

 

SCHÄDEN UND HAFTUNG

Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme und vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs einschließlich der Fahrzeuge und Generatoren von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen.  Die Übernahme der Geräte einschließlich der Kraftfahrzeuge gilt als ausdrückliche Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Gegenstände samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung und zwar auch für Zufallsschäden und höhere Gewalt. Er ist verpflichtet, die Geräte für die Dauer der Mietzeit ordnungsgemäß und einem erhöhten Sorgfaltsmaßstab entsprechend zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu erhalten.

Sämtliche Ansprüche, sei es Minderung, jeglicher Schadenersatz oder Zurückbehaltungsrechte wegen behaupteter Mängel der Mietsache, die nicht ordnungsgemäß gerügt worden sind, sind unter allen Umständen ausgeschlossen. Insbesondere besteht unter diesen Umständen keinerlei Haftung für direkte und indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen oder für am Drehort entstandene Schäden.

 

Sämtliche während der Mietzeit eintretende Beschädigungen, Verschlechterungen und sonstige Veränderungen der Mietgegenstände sowie durch derartige Ereignisse verursachte Folgeschäden / Aufwendungen gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat jedes Verschulden seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder sonstigen Personen, deren Verhalten der Mieter zu verantworten hat und die aus Anlass der Tätigkeit des Mieters Kontakt mit den Mietgeräten haben, zu vertreten und dafür in vollem Umfang einzustehen. Der Kunde hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften zu sorgen.

 

Sämtliche während der Mietzeit eintretende Beschädigungen, Defekte an den Geräten oder Zubehörteilen, Verluste oder Transportschäden sind uns unverzüglich zu melden.

Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handelt sich um die Beseitigung von Mängeln, von denen der Mieter nachweist, dass diese ihm oder seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder sonstigen Personen, deren Verhalten der Mieter zu verantworten hat, nicht zuzurechnen sind.

 

Soweit es sich nicht um bei Übernahme der Geräte ausdrücklich gerügte Mängel oder solche die auch bei sorgfältiger fachmännischer Prüfung anlässlich der Übernahme nicht entdeckt werden konnten und unverzüglich schriftlich gerügt worden sind handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung der Miete befreit noch zu deren Minderung berechtigt.

 

Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Er haftet für alle Schäden, die durch einen unfachmännischen bzw. unsachgemäßen Gebrauch der ihm überlassenen Geräte entstehen. Er haftet für sämtliche Schäden, die durch eine verspätete oder nicht ordnungsgemäße Rückgabe der Mietgegenstände entstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu bezahlen. Bei Kraftfahrzeugen wird pauschal pro Tag ein Kilometersatz von 200 km zzgl. der Tagespreise zugrunde gelegt.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Geräte und Kraftfahrzeuge bei Rückgabe sofort zu untersuchen. In der rügelosen Rücknahme der Geräte liegt keine Bestätigung von deren Mangelfreiheit und deren Vollständigkeit. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte nach Übergabe eingehend zu prüfen und etwaige Mängel und Verluste binnen angemessener Frist, diese beträgt jedoch mindestens zwei Wochen, nach Rückgabe anzuzeigen.

 

KFZ UND GENERATOR

Kraftfahrzeuge und Generatoren werden vollgetankt an den Kunden übergeben und sind vom Kunden vollgetankt zurückzugeben. Bei Unfällen ist der Mieter oder Fahrer verpflichtet, die Interessen des Vermieters und der Versicherungsgesellschaft sorgfältig wahrzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren gesetzliche Bestimmungen zu beachten, wie beispielsweise – jedoch nicht beschränkt auf – eventuelles Sonntagsverbot, Gebrauch des Fahrtenschreibers, Gewichtszuladung.

 

Generatoren dürfen ausschließlich als Stromlieferant für filmtechnische Geräte eingesetzt werden. Es ist strengstens untersagt, diese für die Stromversorgung von Catering, Maske, Garderobe o.ä. einzusetzen. Für Schäden, die dadurch verursacht werden, hat der Mieter in vollem Umfang einzustehen.

 

Verbrauchstoffe, insbesondere Treibstoff, Öl etc. sind bei Kraftfahrzeugen und Aggregaten in der Miete nicht enthalten.

 

Die ordnungsgemäße Beladung und Sicherung der Ladung ist ausschließlich die alleinige Aufgabe des Mieters.

 

Zusatzbestimmungen für Generatoren:

Der Mieter verpflichtet sich:

–        nach 250 Betriebsstunden des Generators eine Inspektion bei einer autorisierten Fachwerkstatt vornehmen zu lassen, sowie

–        nach jeweils 10 Betriebsstunden eine Ölstand- und Kühlwasserkontrolle durchzuführen.

 

VERSICHERUNG

Unser Vertragspartner ist unter allen Umständen verpflichtet gemietete Geräte durch eine Filmapparate- bzw. Transportversicherung zum Neuwert zu versichern.

 

 

STUDIO

Grundlage unserer Angebote ist unsere jeweils gültige Preisliste.

Die für die übliche Studionutzung erforderlichen Strommengen werden von uns zur Verfügung gestellt, die Verrechnung erfolgt nach Ablesen des Stromzählers (Anfang- / Endstand).

Die Kosten für Beheizung werden nach Aufwand entsprechend unserer jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.

Das Studio wird in besenreinem Zustand zur Verfügung gestellt und ist in solchem zurück zu lassen, andernfalls fällt eine Reinigungspauschale von 75€ an. Sofern Reinigungsarbeiten anfallen sollten, ermächtigt uns unser Vertragspartner die Reinigungsarbeiten von uns auf seine Rechnung unverzüglich in Auftrag zu geben.

Stornierungsbedingungen: Wenn eine Absage zwischen 14 und 10 Tagen vor Drehbeginn stattfindet fallen 25% der Studiogebühren an. Wenn die Absage zwischen 10 und 5 Tagen vor Drehbeginn stattfindet 50%. Zwischen 5 und 2 Tagen 75%, danach 100%.

Fa. Dopplinger Filmgeräteverleih GmbH haftet weder für Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachtem Equipment, noch für Personenschäden während des Aufenthalts in den Räumen von Fa. Dopplinger Filmgeräteverleih GmbH.

 

ERFÜLLUNGSORT und ausschließlicher GERICHTSSTAND ist Wien.

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